Ihr Anwalt für Sozialrecht in Kiel

Sozialleistungen und Transferleistungen sind in der Bundesrepublik Deutschland ein garantiertes Recht, auf welches jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch hat. Leider ist es eine traurige Tatsache, dass solche Leistungen oft zu Unrecht verweigert werden. Betroffene können die Sozialgerichte kostenlos und in der 1. Instanz auch ohne Anwalt in Anspruch nehmen. Ratsam ist die Einreichung von Klagen ohne anwaltliche Beratung allerdings nicht, denn es gibt immerhin ein ganzes Dutzend Sozialgesetzbücher, mit deren Regelungen sich Betroffene intensiv beschäftigen müssen. Auf der Seite der zu verklagenden Leistungsträger sitzen immer bestens informierte Fachanwälte, die sich nicht nur auf die Gesetzesinhalte berufen, sondern zur Abwehr von Forderungen auch dazu passende Urteile heranziehen. Das heißt, wer Prozesse zum Sozialrecht ohne eigenen Anwalt anstrebt, nimmt von Beginn an eine sehr ungleiche Verteilung der Chancen in Kauf.

Ihre Vorteile bei uns

  • jahrelange Erfahrung
  • schnelle Erreichbarkeit Ihres Anwalts
  • Beratung auf der Basis aktueller Gesetzgebung
  • Flexibilität und Einfühlungsvermögen

So helfen wir Ihnen weiter

  • schnelle persönliche Beratung
  • zielgerichtete Informationen zu allen Vorgängen
  • individuelle Lösungen für Ihr Ziel
  • Oft innerhalb von 24h tätig

Lassen Sie sich beraten! – Wir schätzen Ihre Erfolgsaussichten realistisch ein!

  • Prüfung von Bescheiden zu ALG I und Hartz IV
  • Prüfung von Rentenbescheiden (Altersrente, EM-Rente, Hinterbliebenenrente)
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf diese Rentenformen
  • Durchsetzung von Eingliederungsmaßnahmen (Arbeitsamt, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften)
  • Klärung von Ansprüchen gegen Krankenkassen und Pflegekassen
  • Durchsetzung des Anspruchs auf Wohngeld und Kindergeld
  • Was habe ich bei der Beantragung eines Pflegegrades und eines Grads der Behinderung zu berücksichtigen?
  • Welche Fördermaßnahmen kann ich beantragen, um wieder in Lohn und Brot zu kommen?
Anwalt fuer Arbeitsrecht in Kiel

Sozialrecht ist umfangreich

Alleine schon anhand des aufgeführten, breitgefächerten Themenspektrums wird schnell ersichtlich, wie schwer es für Laien ist, die individuelle Situation im Einzelfall richtig einzuschätzen.  Wer sich ein wenig umfassender mit dem Bereich des Sozialhilferechts befasst, sieht schnell, dass sich dieses in mehrere Kategorien und Gesetzesbücher aufteilen lässt. In den einzelnen Sozialgesetzbüchern selbst wurde verankert, wer welche Leistung in welchem Umfang beziehen kann und darf.

Um Sie mit Hinblick auf Ihre Fragen optimal beraten zu können, beziehen wir uns selbstverständlich auf die Gesetze des SGB sowie die einschlägige Rechtsprechung in den jeweiligen einzelnen Gebieten des Sozialrechts. Hier finden sich unter anderem die geltenden Regelungen bezüglich der Höhe und des Umfangs von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, des Jobcenters – sprich die ALG-I und ALG-II Leistungen, der Pflege und Krankenkassen, der Grundsicherung, der Deutschen Rentenversicherung und die Kinder- und Jugendhilfe.

Sie möchten sich die größtmöglichen Chancen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Sozialrecht sichern? – Dann vereinbaren Sie am besten sofort einen Termin in unserer Kanzlei in Kiel!


Wir lassen Sie im Kampf mit Behörden, Ämtern und Versicherungen nicht allein

Eines der größten Defizite im deutschen Sozialrecht ist die Tatsache, dass es sich bei vielen Ansprüchen um sogenannte Nachfrageleistungen handelt. Das heißt, die Leistungsträger werden selbst bei der Kenntnis vorhandener Leistungsansprüche nicht von sich ohne eine explizite Aufforderung handeln. Die Handlungsaufforderungen sind die Anträge, die für die einzelnen Leistungen gestellt werden müssen. Dort beginnen die Schwierigkeiten häufig schon mit starken Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge. Wir helfen Ihnen bereits in diesem Stadium, indem wir für Sie die Bescheiderteilung anmahnen oder notfalls in Ihrem Namen eine Untätigkeitsklage einreichen.

Unsere außergerichtliche Tätigkeit im Sozialrecht umfasst außerdem die Unterstützung bei der Formulierung von Widersprüchen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Leistungen einfordern oder sich gegen die Kürzung oder Streichung von Leistungen wehren möchten. Wissenswert ist an dieser Stelle, dass auch Ansprüche aus der Jugendhilfe, der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, die Ansprüche auf Schülerfahrtkarten sowie die Zuschüsse zu den Elternbeiträgen für den Hort und die Kindertagesstätte zum Sozialrecht gehören.